Kriterien zum Auslesen von Stellenanzeigen
- Der Bereich der Webseite, der die Stellenanzeigen darstellt, darf nicht mit Hilfe
der Programmierplattform Adobe Flash umgesetzt sein.
- Besteht die Möglichkeit, Stellenausschreibungen auf der Firmenwebseite nach
verschiedenen Kriterien zu fltern, muss eine Übersicht aller Stellenanzeigen mit
einem Klick aufrufbar sein (z. B. Button: alle Stellenanzeigen).
- Jede Stellenanzeige muss über einen eigenen Link jederzeit abruf- und
speicherbar sein. Klickt man auf die Stellenanzeige, muss sich der Link im Browser
ändern. Wenn mehrere Anzeigen auf einer Seite (also einer URL) abgebildet sind,
können diese nicht unterschieden und somit nicht erfasst werden.
- Es kann keine Selektierung der Stellenanzeigen von Ihrer Homepage
vorgenommen werden. Grundsätzlich werden alle Anzeigen erfasst und
ausgespielt. Wünsche, wie z. B. Ausschluss von Werkstudententätigkeiten, können
nicht erfüllt werden.
- Die ausgeschriebene Stelle, sprich der Jobtitel, muss mit der Stellenanzeige
verlinkt sein. Vermeiden Sie separate Links wie „lesen Sie mehr“ oder „weiter“.
- Der Jobtitel muss eine eindeutige Jobbezeichnung sein. Allgemeine
Bezeichnungen wie „Duales Studium“ oder „Ausbildung“ können nicht als
Stellenanzeigen erkannt werden.
- Der Stellentitel muss sich optisch vom restlichen Inhalt der Stellenanzeige
abheben, z. B. durch Fettung oder eine größere Schriftgröße. Es dürfen keine
weiteren Inhalte in der gleichen Formatierung wie der Stellentitel auftreten.
- Wenn Ihr Stellenmarkt mehrere Niederlassungen oder Tochterfrmen bedient,
müssen die Adressen der ausschreibenden Niederlassungen oder Tochterfrmen
in den Stellenanzeigen enthalten sein, so dass eine genaue Zuordnung zur
jeweiligen Firma ermöglicht wird.
- Der Einsatzort muss eindeutig benannt sein (z. B. Jena, Thüringen). Dabei darf der
Einsatzort nicht Teil des Stellentitels sein, sondern muss separat aufgeführt
werden. Vermeiden Sie daher Stellentitel wie „Ingenieur (m/w/d) für unser Büro in
Jena gesucht“.
- Es sollte vermieden werden, dass Stellenanzeigen auf einer anderen Domain als
Ihrer Firmenwebseite liegen.
- Die Ladezeiten der Stellenanzeigen sollten so gering wie möglich sein.
- Wenn Sie auf Ihrer Karriereseite ein Bewerbermanagement-System nutzen, ist zur
Erfassung der Stellenanzeigen häufg eine Sonderprogrammierung erforderlich,
die nur gegen Kostenbeteiligung erfolgen kann.
- Bitte prüfen Sie Ihre Unternehmenswebsite/ Karrierewebsite auf alte und
archivierte Stellenanzeigen. Diese müssen ofine gesetzt werden. Es reicht nicht
aus, sie lediglich im Frontend „unsichtbar“ zu machen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen als PDF eingestellten Stellenanzeigen
voll durchsuchbar sind (eingescannt mit OCR oder ein digital erstelltes PDF-
Dokument). Texte können in diesen Dokumenten markiert, ausgewählt und
bearbeitet werden.
- Die PDF-Dokumente dürfen eine Größe von 2 MB nicht überschreiten.
- Sollten die o.g. Kriterien nicht erfüllt werden können, steht entweder die Option
des manuellen Uploads oder eine Sonderprogrammierung zur Auswahl, die
jedoch nur gegen Kostenbeteiligung erfolgen kann.